Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss (er ist nicht einkommensgebunden), der ausbezahlt wird, wenn Rentenbeiträge in die Pensionskasse, auch in einem Zusatzrentenfonds, eingezahlt werden, um die Zeiten des Fernbleibens von der Arbeit für die Hauspflege und Betreuung von schwerpflegebedürftigen Familienmitgliedern oder Vollzeit anvertrauten Minderjährigen rentenmäßig abzudecken, die sich in der 2., 3. oder 4. Landespflegestufe befinden, oder von Familienmitgliedern unter 5 Jahren, denen ein Zivilinvaliditätsgrad von mindestens 74% zuerkannt wurde, oder Zivilblinde oder Taube sind. Der Beitrat steht denjenigen zu, die freiwillige Beiträge in die eigene Rentenkasse einzahlen als: Angestellte in der privaten Wirtschaft mit einem Teilzeitvertag bis zu 70%; Angestellte in der privaten Wirtschaft in Wartestand ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung; Eingeschriebene in der Sonderverwaltung des NISF; Personen, die keine Tätigkeit ausüben und in keiner Pflichtversicherung eingetragen sind (z.B. Hausfrauen und Hausmänner, Studenteninnen und Studenten) Der Beitrag steht denjenigen zu, die Pflichtbeiträge in die eigene Rentenkasse einzahlen als: Selbstständige oder Freiberufler Es steht auch denjenigen zu, die seit mehr als sechs Monaten einer Zusatzrentenform beigetreten sind und regelmäßig mindestens alle drei Monate einen Beitrag zu ihren Lasten oder als Alternative Beiträge in Höhe von insgesamt mindestens 360,00 € zu eigenen Lasten eingezahlt haben. Ansässigkeit zum Zeitpunkt des Antrages: Wohnsitz in der Provinz Bozen und zusätzlich 5 Jahre Wohnsitz in der Region oder 15 Jahre in der Region (auch unterbrochen), davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches. Das Ansuchen kann ausschließlich telematisch über ein Patronat innerhalb des 31. Oktober des Jahres nach dem betreffen Beitragsjahr eingereicht werden. Zuständige Einrichtung: ASWE Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung Infos und Formulare http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen‐a‐z.asp?bnsv_svid=1008340 Weiter zur nächsten Seite →