Zivilinvalidität

Im pädiatrischen Bereich werden Minderjährige als Zivilinvaliden angesehen, die fortwährende Schwierigkeiten mit ihrem Alter entsprechenden Aufgaben und Funktionen haben.

Um die Anerkennung der Zivilinvalidität in die Wege zu leiten, müssen die Eltern zunächst bei einem Arzt ein ärztliches Zeugnis beantragen.

Der/die Betroffene muss den Antrag auf Anerkennung der Zivilinvalidität innerhalb von 90 Tagen auf telematischem Wege über ein Patronat oder eine Vereinigung für Invaliden (ANMIC, ENS, UIC, ANFASS) beim zuständigen Gesundheitssprengel einreichen.

Die Anerkennung erfolgt durch die Ärztekommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes, welche den Grad der Beeinträchtigung anhand der eingereichten klinischen Dokumentation und des Gesundheitszustandes bei einer ärztlichen Visite feststellt, deren Datumschriftlich mitgeteilt wird.

Für die wirtschaftlichen Leistungen, die im Zuständigkeitsbereich der INPS/NISF liegen, ist ein Invaliditätsgrad zwischen 74% und 100% erforderlich (für die Provinz Bozen: Wer Pflegegeld bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres erhält, hat kein Anrecht auf Zivilinvalidengeld).

Infos und Formulare

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