Weitere Infos

Stationärer Aufenthalt

In Italien ist der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus für das Kind und einen Elternteil immer kostenlos.

In Österreich ist für den stationären Aufenthalt des Kindes (unter 4 Jahren) und einer Begleitperson in eine Genehmigung erforderlich; besagte Genehmigung wird vom Primar der Pädiatrie ausgestellt. Auch die Genehmigung für eine Untersuchung muss vom Primar ausgestellt und vom Sanitätsbetrieb abgestempelt werden. Es ist wichtig, für jeden stationären Aufenthalt/jede Untersuchung an der Universitätsklinik Innsbruck die Gültigkeit dieser Genehmigung vorab zu überprüfen (steht auf der Genehmigung „Dauerschein“, sind die Leistungen für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum gedeckt).

Dieser muss bei Fälligkeit rechtzeitig erneuert werden. Außerdem muss bei jeder Ankunft in Innsbruck der Südtirol-Schalter aufgesucht werden.

Krankentransport mit Krankenwagen

Die onkologischen Patientinnen und Patienten können eine kostenlose Beförderung mit einem Krankenwagen zum Krankenhaus, an dem die Behandlung durchgeführt wird, in Anspruch nehmen. Die Bewilligung für den Krankentransport erhält man beim behandelnden Krankenhausarzt bzw. beim zuständigen Hausarzt (Kinderarzt) und ist meist für mehrere Fahrten gültig.

Ticketbefreiung

Die Ticketbefreiung aufgrund einer onkologischen Krankheit (048) erhält man beim zuständigen Gesundheitsbezirk nach Vorlage eines vom Krankenhausarzt ausgefüllten Antrages und hat unbeschränkte Dauer.

Infos und Formulare

Prothetische Hilfsmittel für Invaliden

Zivilinvaliden, Minderjährige (entsprechend einer permanenten Invalidität) können um HILFSMITTEL (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen), PROTHESEN (z.B. für Gliedmaßen, Hörgeräte), ORTHESEN (z.B. orthopädische Mieder, orthopädische Schuhe, Stützen) in Bezug auf die anerkannte Invalidität ansuchen. Voraussetzung ist eine Verschreibung des ärztlichen Personals für Allgemeinmedizin (nur für bestimmte Hilfsmittel) oder des fachärztlichen Personals. Das Gesuch muss beim jeweiligen Gesundheitsbezirk eingereicht werden.

Infos und Formulare

Unterricht/Bildung

In der jeweiligen Schuldirektion kann um Heimunterricht für schulpflichtige Patientinnen und Patienten angefragt werden (ein ärztliches Zeugnis muss vorgelegt werden).

Der von den Lehrpersonen im krankenhausinternen Klassenzimmer oder am Krankenbett durchgeführte Unterricht zählt als Präsenz für den Schulunterricht.

 

Parkausweis für Personen mit Beeinträchtigungen

Personen mit Beeinträchtigungen können in der eigenen Wohnsitzgemeinde um die Ausstellung eines EU-Parkausweises für Personen mit Behinderungen ansuchen. Der Ausweis ist persönlich und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Er berechtigt die geltenden Parkerleichterungen in den EU-Mitgliedsstaaten, in dem sich der Berechtigte aufhält, zu beanspruchen. Der Parkausweis ist im Fall der Benutzung im vorderen Teil des Fahrzeugs so anzubringen, dass die Vorderseite des Ausweises zu Kontrollzwecken gut sichtbar ist.

 

Parkplatz beim Krankenhaus Bozen

Eltern von Kindern, die ihre chemotherapeutische Intensiv- oder Erhaltungstherapie in Bozen machen oder von Kindern mit einer chronischen Erkrankung, erhalten eine Magnetkarte, mit der sie auf dem krankenhauseigenen Parkplatz parken dürfen (Parkplätze für Day Hospital)

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