Das Pflegegeld ist ein finanzieller Beitrag, der es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Im Falle von Minderjährigen und Erwachsenen, die zu Lasten der Eltern leben, müssen die Eltern im Besitz der folgenden Zugangsvoraussetzungen sein: eine ununterbrochene Ansässigkeit und den ständigen Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren in Südtirol haben oder eine 15-jährige historische Ansässigkeit (auch mit Unterbrechungen), das dem Antrag vorausgehende Jahr aber mit ständigem Aufenthalt und Ansässigkeit Der Antrag auf Pflegegeld kann beim zuständigen Sozialsprengel oder bei einem Patronat (CAF) gestellt werden oder von folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/soziales/default…. Dem Antrag muss das ärztliche Zeugnis des Kinderarztes (Hausarzt) beiliegen. Es gibt insgesamt 4 Pflegestufen, die sich aus dem Betreuungsbedarf ergeben. Der Pflegebedarf wird von einem Einstufungsteam erhoben. Wird eine Pflegestufe erreicht, bezahlt die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung das Pflegegeld aus. Die erste Zahlung betrifft rückwirkend das Pflegegeld ab dem auf die Antragsstellung folgenden Monat. Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und wird unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt. Wer ein schwer pflegebedürftiges Familienmitglied pflegt (ab 2. Pflegestufe), hat die Möglichkeit, vom Land einen Zuschuss für die eigene Rentenabsicherung zu bekommen. Für weitere Infos hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Patronat. Infos und Formulare http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/behinderungen/pflegegeld.asp http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1016144 Weiter zur nächsten Seite →